begleithunde-ausbildung


Die Begleithundeausbildung ist vergleichbar mit dem „Führerschein" .
Nach bestandener Prüfung erhält man die Begleithunde-Urkunde und eine „Hundeführer-Lizenz" ausgehändigt.

 

Wie läuft die Begleithunde-Ausbildung ab?

Voraussetzung zur Teilnahme ist

  • Der Hund muss identifizierbar sein (mit Chip oder Tätowierung)
  • Das Mindestalter des Hundes beträgt 15 Monate
  • Es muss eine gültige Tollwutschutzimpfung vorliegen
  • Der Hundehalter hat eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen
  • Eine Mitgliedschaft in einem dem VDH angeschlossenen Verein ist Voraussetzung dafür die Prüfung abzulegen

Geprüft wird:

Teil I: Sachkundenachweis

Der Hundeführer muß einen schriftlichen Test zum Sachkundenachweis ablegen. Der Test besteht aus verschiedenen Fragen zum Bereich Hund, Hundehaltung und Hundeführung. Dieser Test muß bestanden sein um an der weiteren Prüfung teilzunehmen.

 

 

 

 

Teil II: Unterordnung zur Begleithundeprüfung

Der Hundeführer läuft mit seinem Hund an der Leine in einer vorgegebenen Reihenfolge ein Schema. Danach folgt in der Freifolge ein "Sitz" und ein "Platz" und daraus ein Abruf. Während der eine Hund läuft liegt der zweite Hund in der Ablage.

 

Teil III: Verkehrsteil

Wenn Teil I und II bestanden sind kommt der Verkehrsteil. Der Hundeführer muss hier mit seinem Hund im Straßenverkehr zeigen, dass sich beide verkehrsgerecht verhalten. Das sichere und freundliche Verhalten des Hunds gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern (Autos, Radfahrer, Spaziergänger, Jogger, etc.) und anderen Hunden wird hier überprüft. Dabei soll sich der Hund gelassen und nicht aggressiv verhalten.

Die Ausbildung zum Begleithund stellt bei einigen Turniersportarten z.B. bei Agility die Basis für den Einstieg in den Hundesport dar.